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   LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2017 - L 11 AS 278/14   

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https://dejure.org/2017,95738
LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2017 - L 11 AS 278/14 (https://dejure.org/2017,95738)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.05.2017 - L 11 AS 278/14 (https://dejure.org/2017,95738)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. Mai 2017 - L 11 AS 278/14 (https://dejure.org/2017,95738)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2013 - L 11 AS 712/13
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2017 - L 11 AS 278/14
    Zuvor waren die Kläger bereits mit ihren beim Sozialgericht (SG) Lüneburg bzw. beim erkennenden Senat gestellten Anträgen, den Beklagten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zur vorläufigen Auszahlung von SGB II-Leistungen für die Zeit ab Februar bzw. März 2013 zu verpflichten, erfolglos geblieben (Beschlüsse des SG vom 7. Mai 2013 - S 45 AS 110/13 ER - und des erkennenden Senats vom 22. Juli 2013 - L 11 AS 712/13 B ER -).

    In seiner Begründung hat sich das SG auf den Beschluss des erkennenden Senats vom 22. Juli 2013 - L 11 AS 712/13 B ER - bezogen und ergänzend ausgeführt, dass die Klägerin auch im Klageverfahrens nochmals bestätigt habe, mit Herrn N. eine Beziehung zu unterhalten.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des übrigen Vorbringens der Beteiligten wird auf die die Kläger betreffende Verwaltungsakte des Beklagten, die erst- und zweitinstanzlichen Gerichtsakten sowie die Gerichtsakte S 45 AS 110/13 ER / L 11 AS 712/13 B ER verwiesen.

    Zur Begründung des Vorliegens einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft nimmt der Senat zunächst Bezug auf seinen Beschluss vom 22. Juli 2013 - L 11 AS 712/13 B ER -, mit dem der Erlass einer einstweiligen Anordnung für die Zeit ab März 2013 abgelehnt wurde.

    Ergänzend hatte der Senat in seinem Beschluss vom 22. Juli 2013 - L 11 AS 712/13 B ER -u.a. ausgeführt: Auch nach Überzeugung des Senats ergibt sich das gegenseitige Füreinandereinstehen u.a. aus der gemeinsamen Haushaltsführung, der gemeinsamen Lebensführung sowie aus dem ausdrücklich erklärten Willen der Antragstellerin zu 1., sowohl als Paar als auch als Familie "zusammenwachsen" zu wollen.

    Dass Herr N. im streitbefangenen Zeitraum bei einem Wertpapier- bzw. Anlagevermögen i.H.v. mehr als 43.000,- Euro (Sparbuch/Sparkonto: 6.500,- Euro; Sparbrief: 10.000,- Euro; Rentenfonds: 5.900,- Euro; Rückkaufswert Kapitallebensversicherung: ca. 21.000,- Euro) auch unter Berücksichtigung der einschlägigen Freibeträge über bedarfsdeckendes Vermögen verfügte, hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 22. Juli 2013 - L 11 AS 712/13 B ER - dargelegt (vgl. insoweit auch den Schriftsatz des Beklagten vom 12. Juli 2013 im Verfahren L 11 AS 712/13 B ER).

  • BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Nahtlosigkeitsregelung - Anspruchsvoraussetzung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2017 - L 11 AS 278/14
    Schließlich muss durch Vornahme einer Amtshandlung der Zustand wiederhergestellt werden können, der bestehen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht erfolgt wäre (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. etwa: Urteil vom 23. Oktober 2014 - B 11 AL 7/14 R -, SozR 4-4300 § 125 Nr. 5, Rn 35 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 3. April 2014 - B 5 R 5/13 R -, SozR 4-2600 § 137b Nr. 1).
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 R 5/13 R

    Satzung der Seemannskasse - nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu erbringende

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2017 - L 11 AS 278/14
    Schließlich muss durch Vornahme einer Amtshandlung der Zustand wiederhergestellt werden können, der bestehen würde, wenn die Pflichtverletzung nicht erfolgt wäre (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. etwa: Urteil vom 23. Oktober 2014 - B 11 AL 7/14 R -, SozR 4-4300 § 125 Nr. 5, Rn 35 unter Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 3. April 2014 - B 5 R 5/13 R -, SozR 4-2600 § 137b Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2013 - L 11 AS 1279/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2017 - L 11 AS 278/14
    Im vorliegenden Fall ist der Senat jedoch - ebenso wie der Beklagte und das SG - vom Bestehen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3c SGB II überzeugt, bei der es auf eine solche zeitliche Mindestdauer nicht ankommt (vgl. hierzu etwa: Beschluss des Senats vom 7. Februar 2013 - L 11 AS 1279/12 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2018 - L 11 AS 25/18
    Darüber hinaus schreibt der Antragsteller in seinem Schriftsatz vom 19. Februar 2018, mit Frau H. "noch nicht mal ein Jahr liiert zu sein", bestätigt somit mittels der Verwendung des Wortes "liiert" das Vorliegen einer Partnerschaft mit Frau H. (vgl. zur Nichtanwendbarkeit der Jahresfrist nach § 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II bei einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft nach § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe c) SGB II: Leopold in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB II, 4. Aufl. 2015, § 7 Rn 176 m.w.N.; Urteil des erkennenden Senats vom 23. Mai 2017 - L 11 AS 278/14 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.04.2020 - L 11 AS 331/18
    Nach Auffassung des Senats durfte der Beklagte zu Recht annehmen, dass eine VEG vorliegt, auch wenn der Vermutungstatbestand des § 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II - einjähriges Zusammenleben - im Streitzeitraum noch nicht erfüllt war (vgl dazu, dass es sich nicht um eine Mindestfrist handelt: G. Becker in: Eicher/Luik, SGB II., 4. Auflage 2017, § 7, Rn 111; kein sog "Probejahr": Urteil des erkennenden Senats vom 23. Mai 2017 - L 11 AS 278/14 -).
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